Kündigungen müssen Form- und Schriftgerecht erfolgen. Das bedeutet, die Kündigung muß per Post oder PDF und von einer volljährigen Person / Erziehungsberechtigten unterschrieben dem Verein zugehen.
Auszug aus der Satzung – §4 b)
„Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres möglich. Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Kalenderhalbjahres beim Vorsitzenden vorliegen.“
Post-Kontakt: Mike Labetzsch, Kirchenweg 7b, 85774 Unterföhring